Benutzungsordnung

Die Katholische Öffentliche Bücherei St. Peter und Paul Schömberg ist eine Einrichtung der Katholischen Kirchengemeinde Schömberg. Jeder Ist

berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung zu benutzen.

 

Nach der Anmeldung wird ein Leserausweis ausgehändigt. Dabei kann der Personalausweis eingesehen werden. Bei Kindern bis zu 16 Jahren wird

eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten verlangt.

Der Leser bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die Benutzungsordnung anerkennt. Änderungen von Name und Anschrift sind der Bücherei

mitzuteilen. Der Leserausweis muss bei jeder Ausleihe vorgelegt werden.

 

Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen. Die Bücherei kann längere oder kürzere Fristen gewähren. Für Online-Ausleihungen gelten die Bedingungen der

libell-e. Das jeweils gültige Rückgabedatum der entliehenen Medien entnehmen Sie Ihrer aktuellen Ausleihquittung oder Ihrem Konto im Online-

Katalog.

 

Die Weitergabe an Dritte sowie die Vervielfältigung der entliehenen Medien ist unzulässig. Alle Titel dienen nur zur privaten Nutzung und dürfen

nicht weitergegeben bzw. öffentlich vorgeführt werden.

 

Die Leser werden gebeten, die Medien sorgfältig zu behandeln. Für verlorene, beschädigte oder beschmutzte Medien muß Ersatz geleistet werden.

 

Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Erhebung von Leihgebühren für bestimmte Medien oder Dienste behalten wir uns

vor.

 

Bei Überschreitung der Leihfrist wird pro Medium und Woche eine Versäumnisgebühr von 0,25 E'UR erhoben. Bei Mahnungen werden die

entstandenen Kosten zusätzlich erhoben.

 

Durch die Beachtung dieser Regeln helfen Sie der Bücherei ihre Aufgaben zu erfüllen.