Benutzungsordnung

Die Bücherei ist jedermann zugänglich.

 

Bei der Anmeldung wird ein Leseausweis ausgehändigt. Dabei kann der Personalausweis eingesehen werden. Bei Kindern bis zu 14 Jahren wird die schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten verlangt. Der Leser bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die Benutzungsordnung anerkennt.

 

Änderung von Name und Anschrift ist der Bücherei mitzuteilen. Der Leseausweis muss bei jeder Ausleihe vorgelegt werden.

 

Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen. Die Bücherei kann längere oder kürzere Fristen gewähren.

 

Die Weitergabe an Dritte, sowie die Vervielfältigung der entliehenen Medien ist unzulässig. Alle Titel dienen zur privaten Nutzung und dürfen nicht  öffentlich vorgeführt werden.

 

Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Erhebung von Leihgebühren behalten wir uns grundsätzlich vor.

 

Bei Überschreitung der Leihfrist wird pro Medium und Woche eine Versäumnisgebühr von 0,25 € erhoben. Bei Mahnungen werden die entstandenen Kosten zusätzlich erhoben.

 

 

Durch die Beachtung dieser Regeln helfen Sie der Bücherei, ihre Aufgaben zu erfüllen.